Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen von Zion Reisen

1. Begriffsbestimmungen

1.1 Der Begriff 'Zion Reisen' bezeichnet das Unternehmen Zion Reisen GmbH des Gurschler Erwin, mit Sitz in 6465 Nassereith (Tirol-Österreich), Sachsengasse 85, Mwst.Nr.: ATU74279167.

1.2 Der Begriff 'Vermieter' bezeichnet das Unternehmen Zion Reisen.

1.3 Der Begriff 'Kunde' bezeichnet die natürliche (in Falle von minderjährigen Personen die jeweils erziehungsberechtigte Person) oder juristische Person, die Beförderungsleistungen von Zion Reisen in Anspruch nimmt erwirbt.

1.4 Der Begriff 'Beförderungsleistung' umfasst einen mit Zion Reisen abzuschließenden Beförderungsvertrag mittels Mietwagendienst mit Fahrer und somit die entgeltliche Miete eines Fahrzeug mit Fahrer für eine gewisse Strecke (Fahrt) oder für eine gewisse Zeit (Reise).

1.5 Der Begriff 'Vertragsparteien' bezeichnet Zion Reisen und den Kunden zusammen.

1.6 Der Begriff 'Vertragsbedingungen' oder „Geschäftsbedingungen“ bezieht sich auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.7 Der Begriff 'Ausführung' bezieht sich auf die Erfüllung des Beförderungsauftrages seitens der Zion Reisen, welches zwischen den Vertragsparteien abgeschlossen wurde.

2. Allgemeines

2.1 Die vorliegenden Vertragsbedingungen gelten als Rahmenvertrag für alle vorhandenen und zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Eventuelle vom Kunden vorgesehene Vertragsbedingungen, die zu den vorliegenden Vertragsbedingungen im Widerspruch stehen, sind zwischen den Vertragsparteien unwirksam. Zusätzliche Vereinbarungen benötigen einer schriftlichen Bestätigung seitens Zion Reisen, um wirksam zu sein.

3. Leistungsumfang des Beförderungsvertrages

3.1 Die Leistung beinhaltet die entgeltliche Zurverfügungstellung eines Fahrzeuges samt Fahrer für die Durchführung einer Fahrt oder Reise, sprich Beförderung.

3.2 Die jeweiligen speziellen Leistungen werden von Fall zu Fall bei Auftragserteilung und -bestätigung genau definiert (z.B. Notwendigkeit von Kindersitzen usw.) und jeweils schriftlich den spezifischen Anfragen zugeschnitten. Der Beförderungsvertrag wird mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung seitens des Vermieters abgeschlossen und wirksam.

3.3 Von der Leistung ausgeschlossen sind in jedem Fall die Beaufsichtigung der Gäste (unabhängig davon ob minder- oder volljährig), Tiere und Sachen/Gepäck sowie sämtliche andere Leistungen, die über die Durchführung der Beförderung hinausgehen (z. B.: Einreise-, Visa-, Zollbestimmungen usw.).

3.4 Der Vermieter behält sich ausdrücklich evtl. Änderungen der Leistung vor, falls diese auf objektive Gründe zurückzuführen sind.

3.5 Eventuelle Änderungsanträge seitens des Kunden nach Abschluss des Beförderungsauftrages müssen dem Auftrag entsprechend zeitgerecht und schriftlich mitgeteilt und ebenso schriftlich vom Vermieter angenommen werden. Sollten die Änderungsanträge vom Vermieter angenommen worden sein, so werden etwaig bereits ausgeführten Leistungen sowie alle eventuellen zusätzlichen Kosten, die mit diesen Änderungen zusammenhängen sollten (bspw. Inanspruchnahme eines größeren Fahrzeuges), separat zulasten des Kunden berechnet. Jede Änderung des Auftragsgegenstandes führt zu einer neuen Lieferfrist.

3.6 Minderjährige Personen werden ohne volljährige Begleitperson nicht befördert. Der Vermieter behält sich das Recht vor, von Begleitpersonen der Minderjährigen die entsprechenden Dokumente, die die Aufsichtsfunktion belegen, zu prüfen.

4. Beförderungsentgelt

4.1 Das Entgelt für die Beförderungsleistung wird direkt zwischen dem Vermieter und dem Gast schriftlich vereinbart und festgesetzt und unterliegt der schriftlichen Bestätigung seitens des Vermieters.

4.2 Falls keine gegenteilige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist die Zahlung bei Erhalt der Rechnung (und somit Fälligkeit „bei Sicht“) durchzuführen; bei Zahlungsverzug kommen die gesetzlichen Verzugszinsen ab Rechnungsdatum zur Anwendung.

4.3 Bei Durchführung einer mehrtägigen Fahrt oder Reise ist bei Auftragsbestätigung eine Anzahlung zu entrichten.

4.4 Falls nichts anderes vereinbart, sind im Entgelt auch der Benzinpreis, Autobahn- und Mautgebühren und Parkgebühren inbegriffen. Nicht im Preis enthalten und folglich eigens vom Kunden zu entgelten sind auf jeden Fall Extramautgebühren (z.B. Hochalpenstraßen), die Eintrittstaxen in die Städte, die Spesen betreffend die Übernachtung und Verpflegung des Fahrers.

4.5 Bei Änderung des Benzinpreises von 10 % und mehr erfolgt eine verhältnismäßige prozentuelle Anpassung des Entgeltes.

5. Rücktritt vom Beförderungsvertrag

5.1 Der Kunde ist berechtigt, jederzeit schriftlich und ohne Angabe von Gründen vom Beförderungsvertrag zurücktreten, ist aber verpflichtet, dem Vermieter gegenüber nachstehende Entschädigungszahlungen zu bezahlen.

5.2 Unbeschadet bleibt das Recht des Vermieters, vom Kunden durch den Rücktritt auch ohne Grundangabe, ist aber verpflichtet nachstehende Aufwands- und Verwaltungsentschädigung an den Vermieter zu zahlen:

  • a) Kündigung des Vertrages der Beförderung: 20% des vereinbarten Entgelts
  • b) Kündigung des Vertrages bis zu 30 Tage vor Durchführung der Beförderung: 30% des vereinbarten Entgelts
  • c) Kündigung des Vertrages bis zu 10 Tage vor Durchführung der Beförderung: 50% des vereinbarten Entgelts
  • d) Kündigung des Vertrages bis zu 3 Tage vor Durchführung der Beförderung: 80% des vereinbarten Entgelts
  • e) Kündigung des Vertrages 48 Stunden oder weniger vor Durchführung der Beförderung: 100% des vereinbarten Entgelts

5.3 Unbeschadet bleiben etwaige höhere Schäden, die der Vermieter durch den Rücktritt vom Vertrag erlitten hat. Dem Vermieter steht darüber hinaus zu eine Bearbeitungsentgelt für mindestens EURO 20 zusätzlich zu beanspruchen. Dieses Bearbeitungsentgelt steht auch im Falle einer Umbuchung zu. Die Höhe des Bearbeitungsentgeltes wird vor der Buchung mitgeteilt.

5.4 Der Vermieter kann bei berechtigten Gründen vom Vertrag unentgeltlich zurücktreten.

6. Haftungsumfang des Vermieters

6.1 Der Vermieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflicht für die ordnungsgemäße Durchführung des Beförderungsvertrages und erklärt dahingehend über die entsprechenden Lizenzen und Konzessionen sowie über die gesetzlich vorgesehen Versicherung zu verfügen.

6.2 Auf jeden Fall ist die Haftung und eventuelle Schadenersatzpflicht des Vermieters und/oder Fahrers auf den zweifachen anteilsmäßigen Beförderungspreis beschränkt. Sowie die Haftung des Vermieters und/oder seines Fahrers auf Vorsatz und grobe Fahr- lässigkeit beschränkt. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist jedenfalls ausgeschlos- sen.

6.3 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, an Personen oder Sachen, die auf ein schuldhaftes Verhalten (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) des Fahrgastes zurückzuführen sind sowie jene die auf höhere Gewalt oder Zufall usw. zurückzuführen sind.

6.4 Für den Fall der Verspätung (z. B.: dadurch wird der Flug verpasst) haftet der Vermieter nur für den Fall des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit; auf keinen Fall haftet der Vermieter für den Fall der höheren Gewalt (bspw. Stau, etc.) oder des Zufalles, Verspätung des Fahrgastes bei der Abfahrt oder ähnlichem, bei technischen Defekt des Fahrzeuges usw.

6.5 Bei Transfers und ähnlichem wird der Vermieter eine angemessene Abfahrtzeit vorschlagen, so dass für die Ankunft am geplanten Ziel bereits eine angemessene Toleranzzeit einkalkuliert ist. Jedenfalls gilt bei Transfers Artikel 6.4. entsprechend.

7. Pflichten des Kunden

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, das Entgelt gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zu entrichten.

7.2 Der Kunde ist weiters verpflichtet, den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Straßenverkehrsordnung (bspw. Gurtpflicht etc.) und den Anweisungen des Fahrers (und/oder sonstigem Personal des Vermieters) strikt Folge zu leisten. Werden vorgenannte Anweisungen nicht eingehalten oder missachtet, kann der Kunde von der Beförderung ohne jeglichen vertraglichen und/oder außervertraglichen Ersatzanspruch ausgeschlossen werden.

7.3 Alkohol, Drogenkonsum, Rauchen bzw. die Einnahme oder Verabreichung anderer Rauschmittel an Bord strikt untersagt. Der Vermieter und/oder dessen Personal kann Kunden, die unter Rauschmitteleinfluss stehen und/oder Rauschmittel an Bord einnehmen oder verabreichen, von der Beförderung ausschließen bzw. nicht in das Fahrzeug einsteigen lassen, ohne jeglichen vertraglichen und/oder außervertraglichen Ersatzanspruch durch den Kunden.

7.4 Bei vorsätzlicher Beschädigung des Fahrzeuges durch einen Kunden kann der Vermieter den Kunden von der Beförderung ausschließen, ohne jeglichen vertraglichen und/oder außervertraglichen Ersatzanspruch durch den Kunden. Ebenso wird Strafanzeige erstattet. Bei fahrlässiger Beschädigung ist der Kunde zum Ersatz des Schadens und ggf. Ausfall des Fahrzeuges verpflichtet.

7.5 Sollte durch ein Fehlverhalten des Kunden dem Vermieter von Behörden eine Geldbuße verhängt werden, ist der Kunde zum Ersatz des geldwerten Schadens verpflichtet..

7.6 Die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten für den Fahrer müssen strikt befolgt und eingehalten werden, ohne dass der Kunde dahingehend irgendwelche Rechte geltend machen kann.

8. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Streitbeilegung

8.1 Gerichtsstand ist, sofern sich kein zwingender anderer aufgrund gesetzlicher Vorschrif- ten ergibt, jener am Sitz des Vermieters.

8.2 Es gilt österreichisches Recht.

9. Bezahlung

9.1 Dem Kunden stehen die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

  • Vorauskasse: Bei Auswahl der Zahlungsart 'Vorauskasse' (Sofortüberweisung) erhält der Kunde mit der Bestellbestätigung die Bankverbindung von Zion Reisen. Falls Zion Reisen innerhalb von 5 (fünf) Werktagen keinen Zahlungseingang registrieren kann, wird die Reservierung aufgehoben. Sollte nach 12 (zwölf) Tagen immer noch kein Zahlungseingang vorliegen, wird die Bestellung automatisch storniert und gelöscht.
  • Kreditkarte: Die Belastung der Kreditkarte des Kunden erfolgt mit Abschluss der Bestellung. Bei Auswahl der Zahlungsart 'Kreditkarte' fallen keine zusätzlichen Kosten an.

9.2 Bei Zahlungsverzug werden die Verzugszinsen nach Art. 62 des Gesetzesdekretes Nr. 1/2012 angewandt.

10. Datenschutz und Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten

10.1 Im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird darüber informiert, dass das Unternehmen Zion Reisen des Gurschler Erwin nachstehende personenbezoge- ne Daten des Kunden verarbeitet.

10.2 Verantwortlicher für den Datenschutz: Verantwortlich für die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist das Unternehmen Zion Reisen des Gurschler Erwin in Person des derzeitigen gesetzlichen Vertreters, Herrn Gurschler Erwin.

10.3 Das Vermieter garantiert im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der grundlegenden Rechte und Freiheiten sowie der Würde des Betroffenen mit besonderem Bezug auf die Geheimhaltung, die persönliche Identität und das Recht auf Schutz der persönlichen Daten erfolgt.

10.4 Der Vermieter verarbeitet folgende Daten:

  • • Allgemeine personenbezogene Daten: Allgemeine personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie zum Beispiel Namen, Geburtsdaten, Wohnsitz, Telefonnummer oder andere Kontaktdaten.
  • • Es werden keine besonderen Kategorien von personenbezogenen Daten verarbeitet.
  • • Notwendige personenbezogene Daten: Der Vermieter erhebt und verarbeitet nur jene Daten, welche für die Durchführung der jeweils gebuchten Beförderung notwendig sind, wobei im konkreten Fall alleine allgemeine personenbezogene Daten erhoben werden.

10.5 Einwilligung: Durch Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlaubt der Kunde dem Vermieter, die von Mal zu Mal und jedenfalls freiwillig zur Verfügung gestellten allgemeinen personenbezogenen Daten zu erheben und zu verarbeiten.

10.6 Weigerung: Sollte der Kunde die abgefragten Daten nicht oder nicht zeitgerecht oder nur unvollständig zur Verfügung stellen, kann der Vermieter den Beförderungsvertrag nicht ordnungsgemäß abwickeln und übernimmt keinerlei aus dem Verhalten des Kunden erwachsenden Haftungen, weder dem Kunden noch Dritten gegenüber.

10.7 Zweck der Datenverarbeitung: Die personenbezogenen Daten des Kunden werden zu folgenden Zwecken bearbeitet:

  • • Erfüllung der mit der Führung und Verwaltung des Unternehmens verbundenen gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen;
  • • Erfüllung von gesetzlichen Pflichten;
  • • Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen Ihnen gegenüber;
  • • Erfüllung von Tätigkeiten in Verbindung mit der Führung des Unternehmens und seiner Tätigkeit wie das Ausfüllen von internen Statistiken, zur Rechnungslegung sowie zur Führung der Buchhaltung;
  • • Schutz der Forderungen und Verwaltung der Verbindlichkeiten.
  • • Zusenden von Informationsmaterial (z.B. Aktionsprogramme) und Werbemitteilungen (z.B. E-Mails zu anstehenden neuen Dienstleistungen etc.)

10.8 Mitteilung der Daten an Dritte: Ihre personenbezogenen Daten können Dritten oder Kategorien von Dritten mitgeteilt werden, wie beispielsweise:

  • • öffentlichen Verwaltungen und Behörden, Vorsorge- und Fürsorgekörperschaften, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist;
  • • Bank, Post, Agenturen und Broker, Buchhaltungsbeauftragte, Wirtschafts- und Steuerberater, EDV-Techniker;
  • • sowie all jenen natürlichen und/oder juristischen, öffentlichen und/oder privaten Personen, wenn sich die Weiterleitung als notwendig oder zur Ausübung der eigenen Tätigkeit als zweckdienlich erweist.

10.9 Mitteilung der Daten an Drittländer oder internationale Organisationen: Grundsätzlich werden personenbezogene Daten nicht an einen Empfänger in einem Drittland oder einer internationalen Organisation übermittelt.

10.10 Dauer der Verarbeitung: Die allgemeinen personenbezogenen Daten des Kunden werden grundsätzlich für die Dauer der Vertragsabwicklung und (zum Beispiel für buchhalterische Belange oder für die Zusendung von Informations- oder Werbematerial, so weit ermächtigt) für die darauf folgenden 10 (zehn) Jahre gespeichert. Für Ansprüche des Vermieters aus dem Beförderungsvertrag und dessen Durchführung speichert der Vermieter die allgemeinen personenbezogenen Daten des Kunden jedenfalls so lange, bis die Durchsetzung des letzten Anspruchs abgeschlossen ist.

10.11 Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch: Der Kunde hat das Recht auf Berichtigung oder Löschung seiner personenbezogenen Daten, und er kann die Verarbeitung der Daten auch nachträglich einschränken. Ebenso kann er der Verarbeitung widersprechen. Ein entsprechender Antrag kann formlos an den Vermieter bzw. Datenschutzbeauftragten gestellt werden. Sollte der Vermieter wegen Ausübung des Rechts den Vertrag nicht (mehr) ordnungsgemäß durchführen können, übernimmt der Vermieter keinerlei aus dem Verhalten des Kunden erwachsende Haftungen, weder diesem noch Dritten gegenüber. Bestehen noch direkte oder indirekte Ansprüche des Vermieters aus dem Vertrag, werden die allgemeinen personenbezogenen Daten trotz etwaigen gegenteiligen Antrages jedenfalls noch so lange gespeichert, bis die Durchsetzung des letzten Anspruchs abgeschlossen ist.

10.12 Beschwerderecht bei einer Ausichtsbehörde: Der Kunde hat das Recht zu fragen nach der Erhebung und Verarbeitung seiner per- sonenbezogenen Daten, Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzkommis- sion zu erheben.

10.13 Aushändigen von Kopien: Der Kunde kann eine Kopie seiner vom Vermieter erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten beantragen. Die Übermittlung der Kopien erfolgt grundsätzlich in elektronischer Form, außer der Kunde beantragt ausdrücklich eine Aushändigung in Papierform. Der Vermieter kann in diesem Fall ein angemessenes Entgelt in Rechnung stellen.

10.14 Recht auf Datenübertragbarkeit: Der Kunde hat das Recht, jene personenbezogenen Daten, welche er dem Vermieter zur Verfügung gestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und lesbaren Format zu erhalten. Ebenso hat der Kunde das Recht, dass seine Daten einer anderen, von ihm bezeichneten Person ohne Behinderung übermittelt werden.

10.15 Mitteilungen: Sämtliche Mitteilungen können an das Unternehmen Zion Reisen GmbH, dort namentlich an Herrn Erwin Gurschler, gerichtet werden, und zwar via Post an Zion Reisen des Gurschler Erwin mit Sitz in Sachsengasse 85, 6465 Nassereith (Tirol-Österreich); via E-Mail an info@zionreisen.eu; oder via Telefon an +43 660 774 2665.

Nassereith, 2024 © Zion Reisen des Gurschler Erwin