Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen von Zion Reisen
Wir sind eine Fusion aus FAHRTWIND-Sportreisen und der ZION-Reisen GmbH im Sektor Bikeshuttle.
AGB in Ungarisch
1. Begriffsbestimmungen
Der Begriff 'Zion Reisen' bezeichnet das Unternehmen Zion Reisen GmbH des Gurschler Erwin, mit Sitz in 6465 Nassereith (Tirol-Österreich), Sachsengasse 85, Mwst.Nr.: ATU74279167.
Der Begriff 'Vermieter' bezeichnet das Unternehmen Zion Reisen.
2. Allgemeines
1. Die vorliegenden Vertragsbedingungen gelten als Rahmenvertrag für alle vorhandenen und zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Eventuelle vom Kunden vorgesehene Vertragsbedingungen, die zu den vorliegenden Vertragsbedingungen im Widerspruch stehen, sind zwischen den Vertragsparteien unwirksam. Zusätzliche Vereinbarungen benötigen einer schriftlichen Bestätigung seitens Zion Reisen, um wirksam zu sein.
2. Der Vertrag wird mit der Bestätigung durch die FAHRTWIND & Zion Shuttle KFT verbindlich.
3. Änderungen oder Sonderwünsche sind der FAHRTWIND & Zion Shuttle KFT rechtzeitig mitzuteilen.
3. Leistungsumfang des Beförderungsvertrages
1. Die Leistung beinhaltet die entgeltliche Zurverfügungstellung eines Fahrzeuges samt Fahrer für die Durchführung einer Fahrt oder Reise, sprich Beförderung.
2. Die jeweiligen speziellen Leistungen werden von Fall zu Fall bei Auftragserteilung und -bestätigung genau definiert (z.B. Notwendigkeit von Kindersitzen usw.) und jeweils schriftlich den spezifischen Anfragen zugeschnitten. Der Beförderungsvertrag wird mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung seitens des Vermieters abgeschlossen und wirksam.
3. Von der Leistung ausgeschlossen sind in jedem Fall die Beaufsichtigung der Gäste (unabhängig davon ob minder- oder volljährig), Tiere und Sachen/Gepäck sowie sämtliche andere Leistungen, die über die Durchführung der Beförderung hinausgehen (z. B.: Einreise-, Visa-, Zollbestimmungen usw.).
4. Der Vermieter behält sich ausdrücklich evtl. Änderungen der Leistung vor, falls diese auf objektive Gründe zurückzuführen sind.
- 4.1) Die vereinbarten Preise für Shuttle-, Transport- und Beförderungsleistungen basieren auf den zum Zeitpunkt der Planung im Dezember des Vorjahres gültigen Kostenfaktoren, insbesondere für Kraftstoffe (z. B. Diesel), Maut- und Straßennutzungsgebühren, Energiepreise, behördliche Abgaben sowie Personal- und Betriebskosten.
- 4.2) Sollten sich diese Kostenfaktoren bis zur Durchführung der Leistung außergewöhnlich und erheblich verändern, behalten wir uns vor, den vereinbarten Preis in angemessenem Umfang anzupassen, soweit die Kostensteigerung unsere Leistungserbringung unmittelbar beeinflusst.
- 4.3) Als außergewöhnliche Ereignisse gelten insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, internationale Konflikte, Sanktionen, Grenzschließungen, staatliche Transportbeschränkungen, erhebliche Störungen von Liefer- oder Transportketten sowie vergleichbare Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und zu erheblichen Kostensteigerungen führen.
- 4.4) Sollte eine Kostensteigerung die Durchführung der vereinbarten Leistung wirtschaftlich unzumutbar machen, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet, soweit keine bereits erbrachten Leistungen betroffen sind.
4. Beförderungsentgelt
1. Das Entgelt für die Beförderungsleistung wird direkt zwischen dem Vermieter und dem Gast schriftlich vereinbart und festgesetzt und unterliegt der schriftlichen Bestätigung seitens des Vermieters.
Umbuchungen Transalp-Shuttles
- • Umbuchungen sind nur schriftlich per Email an info@zionreisen.eu oder info@fahrtwind-zion.de möglich.
- • Bis 30 Tage vor Reisebeginn sind Umbuchungen kostenfrei, danach fällt eine Gebühr von 9% des Reisepreises pro Person an.
Ersatzpersonen
- • Jeder angemeldete Reiseteilnehmer kann sich bis zum Reisebeginn durch eine andere Person ersetzen lassen, wenn dies der FAHRTWIND & Zion Shuttle KFT mitgeteilt wird.
- • Die FAHRTWIND & Zion Shuttle KFT kann dem Ersatz widersprechen, wenn die Ersatzperson nicht den besonderen Reiseerfordernissen entspricht oder gesetzliche bzw. behördliche Vorschriften entgegenstehen.
- • Die Ersatzperson muss bereit sein, das Arrangement zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.
- • Ersatzperson und ursprünglicher Teilnehmer haften gesamtschuldnerisch für Zahlungen und ggf. entstehende Mehrkosten.
2. Falls keine gegenteilige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist die Zahlung bei Erhalt der Rechnung (und somit Fälligkeit „bei Sicht“) durchzuführen; bei Zahlungsverzug kommen die gesetzlichen Verzugszinsen ab Rechnungsdatum zur Anwendung.
Bei Durchführung einer mehrtägigen Fahrt oder Reise ist bei Auftragsbestätigung eine Anzahlung zu entrichten.
- a) bis 90 Tage vor Reisebeginn: 20%
- b) ab 89 – 19 Tage vor Reisebeginn: 30%
- c) ab 18 – 8 Tage vor Reisebeginn: 50%
- d) ab 8 – 2 Tage vor Reisebeginn: 80%
- e) ab 1 Tag vor Reisebeginn: 90%
- e) bei Nichtantritt: 100%
Falls nichts anderes vereinbart, sind im Entgelt auch der Benzinpreis, Autobahn- und Mautgebühren und Parkgebühren inbegriffen. Nicht im Preis enthalten und folglich eigens vom Kunden zu entgelten sind auf jeden Fall Extramautgebühren (z.B. Hochalpenstraßen), die Eintrittstaxen in die Städte, die Spesen betreffend die Übernachtung und Verpflegung des Fahrers.
5. Rücktritt vom Beförderungsvertrag
1. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit schriftlich und ohne Angabe von Gründen vom Beförderungsvertrag zurücktreten, ist aber verpflichtet, dem Vermieter gegenüber nachstehende Entschädigungszahlungen zu bezahlen.
2. Unbeschadet bleibt das Recht des Vermieters, vom Kunden durch den Rücktritt auch ohne Grundangabe, ist aber verpflichtet nachstehende Aufwands- und Verwaltungsentschädigung an den Vermieter zu zahlen:
6. Haftungsumfang des Vermieters
1. Der Vermieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflicht für die ordnungsgemäße Durchführung des Beförderungsvertrages und erklärt dahingehend über die entsprechenden Lizenzen und Konzessionen sowie über die gesetzlich vorgesehen Versicherung zu verfügen.
7. Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, das Entgelt gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zu entrichten.
2. Der Kunde ist weiters verpflichtet, den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Straßenverkehrsordnung (bspw. Gurtpflicht etc.) und den Anweisungen des Fahrers (und/oder sonstigem Personal des Vermieters) strikt Folge zu leisten. Werden vorgenannte Anweisungen nicht eingehalten oder missachtet, kann der Kunde von der Beförderung ohne jeglichen vertraglichen und/oder außervertraglichen Ersatzanspruch ausgeschlossen werden.
3. Alkohol, Drogenkonsum, Rauchen bzw. die Einnahme oder Verabreichung anderer Rauschmittel an Bord strikt untersagt. Der Vermieter und/oder dessen Personal kann Kunden, die unter Rauschmitteleinfluss stehen und/oder Rauschmittel an Bord einnehmen oder verabreichen, von der Beförderung ausschließen bzw. nicht in das Fahrzeug einsteigen lassen, ohne jeglichen vertraglichen und/oder außervertraglichen Ersatzanspruch durch den Kunden.
Diese AGB gelten für alle Buchungen über die Plattform der Zion-Reisen GmbH (zionreisen.eu) für die Transalp Rückshuttle-Sammelbusse der FAHRTWIND & Zion Shuttle KFT.
- FAHRTWIND & Zion Shuttle KFT
- Geschäftsführer Erwin Gurschler und Peter Brodschelm
- Steuernummer HU32839661
- Email info@fahrtwind-zion.de
- Adresse
Kodály Zoltán u. 62
8380 - Héviz
Ungarn
© 2026 - FAHRTWIND & Zion Shuttle KFT